Dienstag, 15. September 2015

Bauantrag

BAUANTRAG

Die Schriftliche Bestätigung von der Stadt ist eingetroffen.

Kein Baubeginn ohne Baufreigabeschein (Roter Punkt) 
Baugenehmigung berechtigt auch nicht zur Ausführung von Grab oder Bauarbeiten!

Um an den Roten Punkt zu gelangen müssen noch zwei Bedingungen erfüllt werden.

Voraussetzung für die Aushändigung des Baufreigabescheins:
a.   Die Statik des Hauses muss vom Prüfstatiker überprüft werden.

b.   Vorlage der Auftragsbestätigung der Absteckung des Bauvorhabens





Also warten wir jetzt auf dei Statikunterlgagen von OKAL. Eigentlich hätten diese fertig sein sollen laut der Aussage von OKAL. Weil ich angedeutet hatte nach diesen Mehrkosten die Planung zu ändern, wurde darauf gesagt die Statik sei schon gemacht. Laut Architekt hat die Technik letzten Montag noch kein Auftrag gehabt. Aber den Auftrag hatte Frau Här. am Dienstag erteilt, als ich nochmal den Zusatzvertrag mit den 7.000,- Mehrkosten unterzeichnet hatte.
Auf jeden Fall hat die Firma Hoch den Auftrag für die Bemusterung erhalten. 
 



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