Dienstag, 29. September 2015

NACH DEM BAUSTELLENGESPRÄCH

Erledigungen nach dem Baustellengespräch

- Auf den Zeichnungen sind 150er Rohre eingezeichnet.
  Unser Erdbauer sagte gleich hier sollten 125er Abwasserrohre  wegen der
  Spartaste an der Toliettenspühlung verlegt werden. Sonst bleibt bei der  
  Spartaste alles im Rohr und wird nicht richtig durchgespühlt.

  Also habe ich das mit Frau Eigel auf der Stadt abgeklärt. 
  Das geht in Ordnung, wir können die 125er Rohre verlegen aber
  den Anschluss von den T1 Schächten zum Anschluss muss mit den 
  150er Rohre gemacht werden.

- Strom und Wasser muss organisiert werden


- Teilfreigabe für die Erdarbeiten
   Wir wollten die Bodenplatte so schnell wie möglich
   vorbereiten. Allerdings für eine Teilfreigabe benötigt man
   den Vorbericht vom Prüfstatiker. Da die statik von OKAL bis
   jetzt nicht geliefert wurde, ist das eben nicht möglich.


- Sonst wurden noch diverse Arbeiten aufgeteilt die gemacht werden müssen.
   - Potentialausgleichsmessung der Bodenplatte 
   - Druckprüfung der Rohrer die Verlegt werden
   - Grobabsteckung / Feinabsteckung
   - Schnurgerüst
  

Erdbauer/ Erdarbeiten

Also bei den Erdarbeiten fällt eben auch viel an. 
 - Aushub und Aushub entsorgen
 - T1 Schächte Regenwasser und Abwasser
 - PVC Rohrer verlegen
 - Versorgungsleitungen frei legen
 - Einsanden der Rohleitungen
 - Kies unter Bodenplatte
 - Druckprüfung Bodenplatte 

Hier müsst ihr nur für die Erdarbeiten mit 15.000,- € - 20.000,- € rechnen, je nach dem ob ihr mit Keller oder Bodenplatte baut. Wer am Hang wohnt, kann gleich eine Reserve von 20.000,-€ für eventuelle Befestigungen des Hanges auf die Seite legen.

Wie es zu erwarten war, wurde das erste Angebot des Erdbauer nachgebessert und entsprechend nach dem Baustellengespräch erhöt. Das bewegt sich aber im normalen Rahmen.

Auch wenn man ein Doppelhaus baut, kommt es darauf an wer mit Keller oder Bodenplatte baut. Da gibt es immer Streitpunkte wer was bezahlt, wenn ein angrenzender Nachbar mit Keller baut und der Andere nur mit Bodenplatte. Bei uns im Baugebiet gibt es beide Beispiele. Einmal läuft es gut zwischen den Nachbarn und einmal streiten die Nachbarn. Aber so wie es gesagt wird, ist der Nachbar der den Keller baut für die Befestigung nach dem der Keller gebaut wurde zuständig. Ob das so stimmt, ist mir nicht zu 100% bekannt. Ich habe das nicht rechtlich prüfen lassen. Aber bei einem Nachbar läuft das eben so, ganz ohne Problem.



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